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Vertragsspiegel

Paket Schweiz–EU (Bilaterale III) in Artikeln und Abschnitten

Botschaft, Abkommen, Protokolle und Bundesbeschlüsse, wie sie im Bundesblatt stehen: wie umfangreich jeder Teil ist und welcher Teil auf welchen verweist.

Keine Bewertung, keine Zusammenfassung. Woher die Angaben stammen
Gezeigt werden Wortlaut, Umfang und die Verweise, die im Text stehen. Gliederung und Verweise sind automatisch aus den amtlichen PDF gewonnen und mit «Rohextraktion» bezeichnet; Fehler und Grenzen stehen im Korrekturprotokoll. Stand der Daten 02.10.2026 · Fassung des Bundesrates vom 13. März 2026, BBl 2026 615–644, und Begleitgeschäft Pa. Iv. 26.425 · 1 945 Seiten, 641 398 Wörter.
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Grundlagen

  1. Quelle: Fedlex, Bundesblatt 2026 615–644 vom 18. März 2026 (Volltext-Anhänge fgae 2026/42–71, PDF, deutsch) und 2099, 2100, 2174 vom August 2026. Text mit pdftotext (Poppler) ausgezogen; Herkunft und Prüfsummen in daten/quellen.json.
  2. Zettel: ein Zettel je Artikel, je Rechtsakt in den Anhängen und je Ziffer der Botschaft. Kopf- und Fusszeilen sind entfernt, Fussnoten stehen beim Zettel mit dem Fussnotenzeichen.
  3. Wörter: alle Wortzeichenfolgen in Wortlaut und Fussnoten, ohne Fussnotenzeichen. Die Summe der Zettel jedes Dokuments ist gleich der Zählung über das ganze Dokument.
  4. Verknüpfungen: nur Verweise, die im Wortlaut stehen, mit Fundstelle und Regel. Keine Verknüpfung aus inhaltlicher Ähnlichkeit. «Genehmigt» aus Art. 1 der Bundesbeschlüsse, «erläutert» aus den Kapiteln 2.x der Botschaft und ihren Erläuterungen zu einzelnen Artikeln, «ändert» aus den Anhängen der Bundesbeschlüsse.
  5. EU-Rechtsakte als CELEX-Nummer, gegen EUR-Lex geprüft. SR-Nummern wie im Text.
  6. Farbe bezeichnet nur die Vorlage, Grösse nur die Wortzahl, Reihenfolge folgt BBl-Nummer und Gliederung. Im Umfeld eines Zettels ordnen die Gruppen die Art des Bezugs; Lage und Abstand im Netz tragen keine Bedeutung.
  7. Themen: feste Begriffslisten in daten/themen.json, alphabetisch. Ein Zettel gehört zu einem Thema, wenn ein Begriff in Wortlaut oder Fussnoten steht; gezählt wird jede Nennung. Wörter aus der öffentlichen Debatte führen in der Suche zum Thema, ordnen aber keinen Zettel zu. Kein Einstieg nach Partei, Verband oder Haltung.
  8. Reichweite: Zettel, die über Artikelverweise oder Erläuterungen der Botschaft mit dem geöffneten Zettel verbunden sind, direkt oder über einen Zwischenschritt.
  9. Bilder (Knopf «Als Bild speichern»): zeichnen die gewählte Ansicht samt Auswahl neu für Social Media, Präsentation oder Bericht, ohne eigene Rechnung. Die Zeile «Gezeigt» unter dem Titel beschreibt das Bild und lässt sich nicht ändern; Quelle und Datenstand stehen in jedem Bild.
  10. Verfahren, Prüfungen und Quellcode: github.com/michaeljkahler/vertragsspiegel.

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