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Politspiegel · Abstimmungsspiegel · Kanton Schaffhausen Abstimmung 27.09.2026

Verkehrsflussinitiative

Volksinitiative «für flüssigen Verkehr auf kantonalen Hauptstrassen», mit Gegenvorschlag des Kantonsrats

Die Initiative will im kantonalen Strassengesetz festschreiben, dass auf Kantonsstrassen innerorts, die auch vom öffentlichen Verkehr genutzt werden, generell Tempo 50 gilt und der Verkehrsfluss weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen verlangsamt werden darf. Ausnahmen wären nur auf kurzen Strecken und nur mit Festlegung im kantonalen Strassenrichtplan möglich. Der Kantonsrat lehnt die Initiative ab und stellt ihr einen Gegenvorschlag gegenüber, der dasselbe Grundanliegen aufnimmt, aber auf das Bauverbot und den Richtplanvorbehalt verzichtet.

Bei einem Ja zur Initiative

Neuer Art. 12 Abs. 3 und 4 Strassengesetz: generell Tempo 50 auf diesen Strassen, kein Verlangsamen durch Bau oder Anordnung, Ausnahmen nur auf kurzen Strecken und nur mit Eintrag im kantonalen Strassenrichtplan, den der Kantonsrat beschliesst.

Bei einem Nein

Es bleibt beim geltenden Recht. Bei einem Ja zum Gegenvorschlag käme in Art. 12 Abs. 3 der Satz: «Auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts gilt grundsätzlich als allgemeine Höchstgeschwindigkeit 50 km/h. Der Verkehrsablauf darf nicht behindert werden.»

Drei Fragen auf einem Zettel. Abgestimmt wird über Initiative und Gegenvorschlag getrennt, dazu über die Stichfrage. Das Initiativkomitee empfiehlt Ja zur Initiative, Nein zum Gegenvorschlag, Stichfrage Initiative. Das Bündnis Pro30 empfiehlt zweimal Nein. Regierungsrat und Kantonsrat empfehlen Nein zur Initiative, Ja zum Gegenvorschlag, Stichfrage Gegenvorschlag.

Was der Kanton nicht allein entscheiden kann. Die Höchstgeschwindigkeit ist bundesrechtlich geregelt (SVG, Signalisationsverordnung Art. 108). Abweichungen setzen ein Gutachten voraus und müssen verhältnismässig sein; wo Lärmgrenzwerte überschritten sind, verpflichten Umweltschutzgesetz und Lärmschutz-Verordnung zur Sanierung. Das Bundesgericht hat am 31. März 2026 (Urteil 1C_345/2025) eine Stimmrechtsbeschwerde abgewiesen und die Initiative für zulässig erklärt, dabei aber festgehalten, dass das Bundesrecht wenig Spielraum lässt, in gewissen Fällen sogar eine Pflicht zur Herabsetzung besteht und stets eine Einzelfallprüfung erfolgen muss.

Quellen und Methode. Argumente erhoben von den Websites beider Komitees und aus dem amtlichen Abstimmungsmagazin, je fünf pro Seite. Räumliche Auswertung, Kennzahlen und Grafiken aus eigener Geoanalyse, Juli und August 2026. Bewertet wird der Beleg einer Aussage, nicht die Aussage selbst. Von den 10 Aussagen sind 2 Werturteile; sie stehen ohne Note und gehen nicht in die Netzgrafik ein.

Woher stammt was
Aussage eines Komiteessteht so im Argumentarium oder auf der Website eines Komitees Amtliche QuelleErlasstext, Abstimmungsmagazin, Bundesgericht, Statistik von Bund oder Kanton Eigene AuswertungAuswertung aus diesem Projekt, mit offengelegter Rechnung

Alle Argumente auf einen Blick

Die Punktzahl misst den Beleg einer Aussage, nicht ihre Richtigkeit. Höchstpunktzahl sind 4 Punkte je anwendbare Achse; Achsen, die auf eine Aussage nicht passen, senken die erreichbare Zahl, statt eine Null zu erzeugen. Darum steht überall «x von y» und nicht ein Prozentwert.

Zusammengezählt: Initiativkomitee 25 von 72 Punkten, Bündnis Pro30 45 von 76. Die Werturteile sind in beiden Zahlen nicht enthalten.

Wie gut sind die Argumente belegt?

Ein Netz je Aussage, alle im selben Massstab: fünf Achsen, je 0 bis 4 Punkte. Bewertet wird die einzelne Aussage, nicht die Seite; zwei Aussagen mit derselben Punktzahl können auf verschiedenen Achsen schwach sein. Gestrichelte Speichen heissen «diese Achse ist auf diese Aussage nicht anwendbar».
So liegen die Achsen
QuellenlageZahlenfestigkeitUrsachennachweisReichweiteÜbertragbarkeit
  • Quellenlage Nennt die Seite für ihre Aussage eine überprüfbare Quelle?0 = keine Quelle genannt · 4 = amtliche Statistik, Gesetzestext oder begutachtete Studie
  • Zahlenfestigkeit Ist die Zahl belastbar und richtig bezogen?0 = Zahl fehlt oder ist falsch bezogen · 4 = Zahl, Bezugsgrösse, Zeitraum und Unsicherheit genannt
  • Ursachennachweis Ist der behauptete Zusammenhang belegt?0 = blosse Gleichzeitigkeit oder Behauptung · 4 = Wirkungskette belegt, Vergleichsfall vorhanden
  • Reichweite Gilt die Aussage so allgemein, wie sie formuliert ist?0 = unzulässig verallgemeinert · 4 = Bedingungen und Ausnahmen benannt
  • Übertragbarkeit Passt der Beleg auf Schaffhausen und auf diese Vorlage?0 = anderer Zusammenhang, andere Grössenordnung · 4 = Daten oder Texte aus dem Kanton, direkt zur Vorlage

Zur Lesart. Der Abstand zwischen den beiden Reihen beruht überwiegend auf der Quellenlage: Das Bündnis Pro30 verweist auf den Initiativtext, auf die Würdigung von Regierungsrat und Kantonsrat und auf einen internationalen Vergleichsbericht, das Initiativkomitee überwiegend ohne Quellenangabe. Ein guter Beleg macht eine Aussage nicht richtig, und eine unbelegte Aussage nicht falsch. Ob Reisezeit oder Wohnruhe schwerer wiegt, messen diese Achsen nicht.

Die Argumente im Einzelnen

Je Aussage der Wortlaut, der Träger und die Fundstelle, danach was zutrifft und was fehlt.
Für die InitiativeInitiativkomitee · Ja zur Initiative, Nein zum Gegenvorschlag
Initiativkomitee Tatsachenbehauptungüberprüfbar an Daten und Texten
5 von 20 Punktenzur Übersicht
Temporeduktionen führen zu längeren Fahrzeiten für Busse, Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei, die nicht behindert werden dürfen.

Aussage eines KomiteesInitiativkomitee, offizielles Argument im Abstimmungsmagazin

Fundstelle: Schaffhauser Abstimmungs-Magazin, «Argumente des Initiativkomitees», S. 13 · 2026

Quellenlage1
Zahlenfestigkeit0
Ursachennachweis2
Reichweite1
Übertragbarkeit1
Was zutrifftFür den Busverkehr trifft die Aussage zu. Publizierte Werte für die …

Für den Busverkehr trifft die Aussage zu. Publizierte Werte für die zusätzliche Fahrzeit bei Tempo 30 statt 50 auf Hauptstrassen:

  1. ASTRA: 2 Sekunden je 100 Meter, also 20 Sekunden je Kilometer.
  2. VCS: 15 Sekunden je Kilometer.
  3. SVI: rund 20 Sekunden je Kilometer.
  4. Messungen in der Stadt Zürich: 10 bis 30 Sekunden je Kilometer.

Der Kanton hält im Abstimmungsmagazin fest, eine Temporeduktion könne auf längeren Abschnitten die Reisezeit erhöhen, was für den öffentlichen Verkehr nachteilig sein kann.

Was fehlt1. Die Grössenordnung: Mit dem Richtwert von 30 Sekunden je Kilometer ergibt …
  1. Die Grössenordnung: Mit dem Richtwert von 30 Sekunden je Kilometer ergibt eine 1 km lange Tempo-30-Strecke 30 Sekunden Mehrzeit, 5 km ergeben 2,5 Minuten.
  2. Blaulichtfahrzeuge: Nach Art. 100 Ziff. 4 des Strassenverkehrsgesetzes dürfen Feuerwehr, Sanität und Polizei auf dringlicher Dienstfahrt mit Blaulicht und Wechselklanghorn die signalisierte Höchstgeschwindigkeit überschreiten. Eine Signalisation Tempo 30 verlängert die Einsatzfahrt nicht.
  3. Was Einsatzfahrzeuge bremst, sind bauliche Elemente wie Schwellen und Vertikalversätze, weil sie nicht umfahrbar sind. Die Initiative verhindert solche Elemente.
  4. Für die Einsatzzeit ist die Verkehrsdichte massgebender als das Tempolimit.
  5. Für den Bus trifft der Einwand zu, siehe Grafik.
Eigene Auswertung1 GrafikTempo 30 und die Blaulichtorganisationen
Tempo 30 und die Blaulichtorganisationen
Eigene AuswertungTempo 30 und die Blaulichtorganisationen Rechnerische Richtwerte, keine Einsatzstatistik.Eigene Auswertung; ASTRA-Merkblatt Blaulicht (Art. 100 Ziff. 4 SVG), Polizei Freiburg (+30 s/km), Studie Luzern
Kritische FragenFolgenargument3 Prüffragen zu diesem Argumenttyp, davon 3 offen oder nicht erfüllt
  • Wie gross ist die Folge?offenkeine Zahl genannt
  • Gilt die Folge für alle genannten Gruppen?nicht erfülltfür Blaulichtfahrzeuge im Einsatz gelten Sonderrechte
  • Gibt es einen stärkeren Einflussfaktor?nicht erfülltder Kanton nennt die Ampelsteuerung
Grundlagen der Prüfung3 Quellen: Interessengruppe, Medien, amtlich
Initiativkomitee Prognosenicht wahr oder falsch, geprüft wird die Evidenzbasis
6 von 20 Punktenzur Übersicht
Zusätzlich verteuert Tempo 30 den öffentlichen Verkehr. Der ÖV wird unattraktiv und teurer, wenn mehr Busse und Personal eingesetzt werden müssen.

Aussage eines KomiteesInitiativkomitee, Abstimmungsmagazin, und Michael Mundt, Kantonsrat

Fundstelle: Abstimmungs-Magazin S. 13 und verkehrsflussinitiative.ch · 2026

Quellenlage1
Zahlenfestigkeit0
Ursachennachweis2
Reichweite2
Übertragbarkeit1
Was zutrifftDer Mechanismus ist in der Fahrplanung anerkannt: 1. Fahrzeit plus Wendezeit …

Der Mechanismus ist in der Fahrplanung anerkannt:

  1. Fahrzeit plus Wendezeit muss ein ganzes Vielfaches des Takts ergeben.
  2. Steigt die Umlaufzeit über diese Schwelle, braucht die Linie ein zusätzliches Fahrzeug samt Personal.
  3. Die Kosten springen stufenweise, sie steigen nicht gleichmässig.
Was fehltDas Komitee nennt keine Zahlen. Die eigene Rechnung mit dem Fahrplan vom 8. …

Das Komitee nennt keine Zahlen. Die eigene Rechnung mit dem Fahrplan vom 8. September 2026:

  1. Linie 1: 55 Minuten Fahrzeit plus 5 Minuten Wende ergeben 60 Minuten, sechs Fahrzeuge im Zehnminutentakt. Jede Zusatzzeit geht von der Wendezeit ab; die planmässige Wende reicht dann nicht mehr.
  2. Reisegeschwindigkeit der sieben Stadtlinien in beiden Richtungen, 14 Kurse: 15,9 bis 24,1 km/h.
  3. Ohne Haltezeit (12 Sekunden je Halt) bleiben 12 der 14 Kurse unter 30 km/h. Darüber liegen die Auswärtsrichtungen der Linien 5 (31,3 km/h) und 7 (30,3 km/h).
  4. Bei Haltestellenabständen von 369 Metern erreicht ein Bus ohne jeden Verkehr höchstens rund 34 km/h Schnitt, weil Beschleunigen und Bremsen den Abschnitt aufbrauchen.
  5. Regionallinien: Von 82 Anschlüssen an den Bahnhof haben 41 weniger als 5 Minuten Umsteigezeit, bei den Linien 632 und 634 jeder einzelne.
  6. Gerechnet ist Tempo 30 auf allen befahrenen Kantonsstrassen innerorts. Das steht nicht zur Abstimmung.
Eigene Auswertung3 GrafikenWie schnell die Schaffhauser Busse wirklich sind · Buslinien und Tempo 30: zusätzliche Fahrzeit · Braucht Tempo 30 einen zusätzlichen Bus?
Wie schnell die Schaffhauser Busse wirklich sind
Eigene AuswertungWie schnell die Schaffhauser Busse wirklich sind Reisegeschwindigkeit je Kurs gegen die signalisierten Grenzwerte.Eigene Auswertung; Fahrplan transport.opendata.ch, Haltestellen ch.bav.haltestellen-oev
Buslinien und Tempo 30: zusätzliche Fahrzeit
Eigene AuswertungBuslinien und Tempo 30: zusätzliche Fahrzeit Rechnung mit dem ASTRA-Richtwert von 20 Sekunden je Kilometer.Eigene Auswertung; Linienführung OpenStreetMap, Zeitwirkung ASTRA-Forschungsbericht 1663
Braucht Tempo 30 einen zusätzlichen Bus?
Eigene AuswertungBraucht Tempo 30 einen zusätzlichen Bus? Wendezeit je Umlauf gegen die Zusatzzeit, die Tempo 30 verbraucht. Der Fahrzeugbedarf springt erst, wenn die Wendezeit nicht mehr reicht.Eigene Auswertung; Fahrplan transport.opendata.ch, Zeitwirkung physikalisch oder nach ASTRA-Forschungsbericht 1663
  1. Fahrzeiten, Wendezeiten und Anschlüsse: Fahrplan transport.opendata.ch, Kurse vom 8. September 2026.
  2. Weglängen entlang der Strassenachsen aus 2566 OpenStreetMap-Wegen; 79 von 246 Abschnitten ohne Wegführung mit Luftlinie mal 1,2.
  3. Haltezeit 12 Sekunden je Halt, aus den Daten hergeleitet: Höhere Werte ergäben für die schnellsten Kurse eine Fahrgeschwindigkeit über der physikalischen Obergrenze; die Schranke liegt bei 14 Sekunden.
  4. Die Taktprobe (Fahrzeit plus Wende gleich Vielfaches des Takts) geht bei den Linien 1, 3, 4, 6 und 8 auf.
Kritische FragenFolgenargument3 Prüffragen zu diesem Argumenttyp, davon 3 offen oder nicht erfüllt
  • Wie wahrscheinlich ist die Folge?offenhängt von der Fahrplanreserve je Linie ab, dazu keine Angabe
  • Wie gross ist die Folge?offenkeine Kostenzahl genannt
  • Gibt es andere Wege zum Ziel?offenBusspuren und Ampelbevorzugung nicht erwähnt
Grundlagen der Prüfung1 Quellen: Medien
Initiativkomitee Prognosenicht wahr oder falsch, geprüft wird die Evidenzbasis
7 von 20 Punktenzur Übersicht
Die Verkehrsflussinitiative trägt dazu bei, den Verkehr auf die Hauptverkehrsachsen zu lenken und den Schleichverkehr in den Quartieren zu reduzieren.

Aussage eines KomiteesInitiativkomitee, offizielles Argument im Abstimmungsmagazin

Fundstelle: Schaffhauser Abstimmungs-Magazin, «Argumente des Initiativkomitees», S. 13 · 2026

Quellenlage1
Zahlenfestigkeit0
Ursachennachweis2
Reichweite2
Übertragbarkeit2
Was zutrifftDas Grundanliegen steht im Abstimmungsmagazin des Kantons: «Ein Ausweichen …

Das Grundanliegen steht im Abstimmungsmagazin des Kantons: «Ein Ausweichen des Verkehrs auf die untergeordnete Netzebene, insbesondere auf Quartierstrassen in den Siedlungsgebieten, ist nicht erwünscht. Es ist deshalb naheliegend, dass die verkehrsorientierten Strassen grundsätzlich ohne Widerstände, d. h. mit Tempo 50 signalisiert sein sollen.»

Was fehlt1. Für Schaffhausen liegt keine Verkehrszählung vor, die Ausweichverkehr als …
  1. Für Schaffhausen liegt keine Verkehrszählung vor, die Ausweichverkehr als Folge einer Temporeduktion misst.
  2. Der Kanton nennt im selben Abschnitt einen anderen Treiber: In der Spitzenzeit ist die Kapazität der Nationalstrasse erreicht, der Verkehr weicht auf das untergeordnete Netz aus.
  3. Laut Kanton hat die Ampelsteuerung grösseren Einfluss auf den Verkehrsfluss als die signalisierte Höchstgeschwindigkeit.
  4. In den Wohnquartieren gilt bereits weitgehend Tempo 30; der Zeitvorteil einer Ausweichroute ist entsprechend begrenzt.
Kritische FragenFolgenargument3 Prüffragen zu diesem Argumenttyp, davon 3 offen oder nicht erfüllt
  • Ist die Wirkungskette lückenlos?offensetzt voraus, dass die Nebenroute relativ attraktiver wird
  • Gibt es eine dritte Ursache?nicht erfülltKapazitätsgrenze der Nationalstrasse, vom Kanton genannt
  • Gibt es einen Vergleichsfall?offenkeine Messung aus Schaffhausen oder vergleichbaren Städten genannt
Grundlagen der Prüfung1 Quellen: amtlich
Initiativkomitee Tatsachenbehauptungüberprüfbar an Daten und Texten
7 von 12 Punktenzur Übersicht
Der Gegenvorschlag verlangt, dass Tempo 50 «grundsätzlich» eingehalten wird, während die Initiative den Begriff «generell» verwendet. «Grundsätzlich» bedeutet: im Prinzip ja, im Einzelfall jedoch mit Ausnahmen. «Generell» bedeutet: allgemein gültig, ohne Ausnahmen bereits einzukalkulieren.

Aussage eines KomiteesInitiativkomitee, offizielles Argument im Abstimmungsmagazin

Fundstelle: Schaffhauser Abstimmungs-Magazin, «Argumente des Initiativkomitees», S. 13 · 2026

Quellenlage3
Zahlenfestigkeitnicht anwendbar–
Ursachennachweisnicht anwendbar–
Reichweite1
Übertragbarkeit3
Was zutrifft1. Beide Texte sind im Abstimmungsmagazin abgedruckt; der Wortlautunterschied …
  1. Beide Texte sind im Abstimmungsmagazin abgedruckt; der Wortlautunterschied besteht.
  2. In der Gesetzessprache ist «generell» die striktere Formulierung.
  3. Der Kantonsrat hält fest, dass der Gegenvorschlag auf die weitergehenden Forderungen der Initiative verzichtet.
Was fehlt1. Kantonales Recht kann Bundesrecht nicht übersteuern. 2. Das Bundesgericht …
  1. Kantonales Recht kann Bundesrecht nicht übersteuern.
  2. Das Bundesgericht hält im Urteil 1C_345/2025 fest: Das Bundesrecht lässt wenig Spielraum, in gewissen Fällen besteht eine Pflicht zur Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit, und stets ist eine Einzelfallprüfung nötig, allenfalls auch auf längeren Strecken.
  3. Eine Regel ohne Ausnahmen ist damit auch mit dem Wort «generell» nicht erreichbar. Beide Texte binden nur den kantonalen Ermessensspielraum.
  4. Wie gross der praktische Unterschied ist, beziffert keine Seite.
Kritische FragenArgument aus dem Wortlaut2 Prüffragen zu diesem Argumenttyp, davon 1 offen oder nicht erfüllt
  • Ist die behauptete Rechtsfolge erreichbar?nicht erfülltBundesrecht verlangt Einzelfallprüfung, teils sogar Herabsetzung
  • Wird der Wortlaut korrekt wiedergegeben?beantwortetbeide Texte sind im Abstimmungsmagazin abgedruckt
Grundlagen der Prüfung1 Quellen: amtlich
Initiativkomitee Werturteilnicht am Beleg prüfbar
Flächendeckendes Tempo 30 ist nicht zielführend und muss gestoppt werden. Tempo 30 macht Sinn in Wohnquartieren, nicht auf Hauptverkehrsachsen.

Aussage eines KomiteesSabrina Colluto, Vorstand ACS Schaffhausen und Grossstadträtin

Fundstelle: verkehrsflussinitiative.ch · 2026

Werturteil. Steht ohne Note, weil sich kein Beleg dafür prüfen lässt.

Was daran stimmtDie Aussage benennt eine Abwägung: Erreichbarkeit und Reisezeit auf den …

Die Aussage benennt eine Abwägung: Erreichbarkeit und Reisezeit auf den Hauptachsen gegen Schutz und Ruhe entlang derselben Achsen. Beide Güter sind real, beide sind rechtlich geschützt.

Warum ohne NoteNichts, was sich prüfen liesse. Wo die Grenze zwischen sinnvoll und …

Nichts, was sich prüfen liesse. Wo die Grenze zwischen sinnvoll und übertrieben liegt, ist eine Gewichtung, keine Frage der Daten. Die Karte zeigt, dass ein Teil des Abstimmungskampfs aus solchen Sätzen besteht.

Gegen die InitiativeBündnis Pro30 · zweimal Nein
Bündnis Pro30 Tatsachenbehauptungüberprüfbar an Daten und Texten
6 von 20 Punktenzur Übersicht
In der Schweiz sterben immer mehr Menschen im Strassenverkehr: +34 % innert 5 Jahren. Das ist die höchste Zunahme in ganz Europa. In Schaffhausen hat die Zahl der verletzten Fussgänger besonders stark zugenommen.

Aussage eines KomiteesBündnis Pro30

Fundstelle: pro30.ch, Abschnitt «Sicherheit» · 2026

Quellenlage2
Zahlenfestigkeit2
Ursachennachweis0
Reichweite1
Übertragbarkeit1
Was zutrifft1. Nach dem Bericht «Ranking EU Progress on Road Safety» des European …
  1. Nach dem Bericht «Ranking EU Progress on Road Safety» des European Transport Safety Council stieg die Zahl der Verkehrstoten in der Schweiz innert fünf Jahren um 34 Prozent.
  2. Der europäische Durchschnitt sank im selben Zeitraum um 12 Prozent.
  3. Die Schweiz hat damit die ungünstigste Entwicklung in Europa.
Was fehlt1. Das Niveau: Mit rund 28 Verkehrstoten je Million Einwohner liegt die …
  1. Das Niveau: Mit rund 28 Verkehrstoten je Million Einwohner liegt die Schweiz auf Rang sieben in Europa. Die Aussage beschreibt den Trend, nicht den Stand.
  2. Die Schaffhauser Zahl: Für die verletzten Fussgänger nennt das Komitee weder Wert noch Zeitraum noch Bezugsgrösse.
  3. Eigene Auswertung der ASTRA-Unfalldaten für die Kantonsstrassen innerorts, 2011 bis 2025: 1189 Unfälle mit Personenschaden, davon 144 mit Fussgängern und 327 mit Velofahrenden. Auf den verkehrsorientierten Abschnitten, die die Initiative erfasst: 901 Unfälle.
  4. Das sind rund zehn Fussgängerunfälle je Jahr im ganzen Kanton. Bei so kleinen Zahlen dominiert die Zufallsschwankung jeden Prozentwert: Ein Anstieg von 2 auf 6 Fälle wäre rechnerisch 200 Prozent; der exakte Test ergibt p = 0,29, also nicht von Zufall unterscheidbar.
  5. Der Bezug zur Vorlage: Es fehlt der Nachweis, dass die Zunahme mit der Höchstgeschwindigkeit auf Kantonsstrassen zusammenhängt oder dass die Initiative sie verschärfen würde.
Eigene Auswertung1 GrafikUnfallstruktur auf den Kantonsstrassen innerorts
Unfallstruktur auf den Kantonsstrassen innerorts
Eigene AuswertungUnfallstruktur auf den Kantonsstrassen innerorts Unfälle mit Personenschaden 2011 bis 2025, 15 Jahre.Eigene Auswertung; ASTRA-Datensatz Strassenverkehrsunfallorte
Kritische FragenKorrelation zu Ursache3 Prüffragen zu diesem Argumenttyp, davon 3 offen oder nicht erfüllt
  • Ist die Veränderung von Zufall unterscheidbar?offenfür den Schaffhauser Teil keine Zahlen genannt
  • Ist die Zahl richtig bezogen?nicht erfülltTrend statt Niveau, national statt kantonal
  • Gibt es eine plausible Wirkungskette zur Vorlage?offenZusammenhang zur Signalisation nicht hergestellt
Grundlagen der Prüfung3 Quellen: Medien, amtlich
Bündnis Pro30 Tatsachenbehauptungüberprüfbar an Daten und Texten
13 von 16 Punktenzur Übersicht
Zusätzlich will die Initiative Sicherheitselemente wie Mittelschutzinseln bei Fussgängerstreifen oder Ortseingängen abschaffen.

Aussage eines KomiteesBündnis Pro30

Fundstelle: pro30.ch, FAQ «Was will die Initiative genau?» · 2026

Quellenlage4
Zahlenfestigkeitnicht anwendbar–
Ursachennachweis3
Reichweite2
Übertragbarkeit4
Was zutrifft1. Der Initiativtext verbietet, den Verkehrsfluss «weder durch bauliche …
  1. Der Initiativtext verbietet, den Verkehrsfluss «weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen» zu behindern oder zu verlangsamen.
  2. Regierungsrat und Kantonsrat halten im Abstimmungsmagazin fest: «Beispielsweise sind die gezielte Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeit bei Ortseingängen mit ‹Eingangsbremsen› oder der Bau von Mittelschutzinseln bei Fussgängerquerungen Massnahmen, welche die Verkehrssicherheit wesentlich verbessern können.»
  3. Der Gegenvorschlag verzichtet auf diesen Satz.
Was fehlt1. Die Initiative ordnet keinen Rückbau bestehender Anlagen an; sie …
  1. Die Initiative ordnet keinen Rückbau bestehender Anlagen an; sie verhindert künftige Massnahmen, die den Verkehrsfluss verlangsamen. «Abschaffen» geht weiter als der Text.
  2. Das Verbot gilt nur auf Kantonsstrassen innerorts, die auch vom öffentlichen Verkehr genutzt werden, nicht auf allen Strassen.
  3. Ausnahmen auf kurzen Strecken lässt die Initiative ausdrücklich zu.
Eigene Auswertung1 GrafikWie viel Platz eine Ortsdurchfahrt braucht
Wie viel Platz eine Ortsdurchfahrt braucht
Eigene AuswertungWie viel Platz eine Ortsdurchfahrt braucht Planungswerte, für rechtsverbindliche Masse gelten die aktuellen VSS-Normen.Eigene Auswertung; kantonale Handbücher, gegengeprüft an RASt 06
Kritische FragenArgument aus dem Wortlaut3 Prüffragen zu diesem Argumenttyp, davon 2 offen oder nicht erfüllt
  • Wird der Wortlaut korrekt wiedergegeben?nicht erfüllt«abschaffen» statt «künftig nicht mehr zulassen»
  • Stimmt der Geltungsbereich?nicht erfülltnur Kantonsstrassen innerorts mit öffentlichem Verkehr
  • Ist die Quelle unabhängig?beantwortetInitiativtext und amtliche Würdigung von Regierungs- und Kantonsrat
Grundlagen der Prüfung2 Quellen: amtlich
Bündnis Pro30 Prognosenicht wahr oder falsch, geprüft wird die Evidenzbasis
14 von 20 Punktenzur Übersicht
Mit der Initiative wird ein Eintrag in den Richtplan vorausgesetzt. Der Richtplan wird jedoch nur alle 10 Jahre überarbeitet und muss vom Kantonsrat genehmigt werden. Das bedeutet: Die Höchstgeschwindigkeit ist künftig keine fachliche Entscheidung mehr, die aufgrund von Sicherheitskriterien oder Lärmschutz getroffen wird.

Aussage eines KomiteesBündnis Pro30

Fundstelle: pro30.ch, FAQ «Was will die Initiative genau?» · 2026

Quellenlage3
Zahlenfestigkeit2
Ursachennachweis3
Reichweite2
Übertragbarkeit4
Was zutrifft1. Der Kantonsrat hält im Abstimmungsmagazin fest: Der kantonale …
  1. Der Kantonsrat hält im Abstimmungsmagazin fest: Der kantonale Strassenrichtplan ist ein strategisches Führungsinstrument und kein Planungsinstrument der Exekutive; die Umsetzung ist nicht praktikabel.
  2. Das Bundesgericht nennt die Regelung im Urteil 1C_345/2025 «unzweckmässig und kompliziert», hält sie aber für zulässig.
  3. Dass der Kantonsrat und nicht die Fachbehörde über Ausnahmen entscheidet, steht im Initiativtext.
Was fehlt1. Die Zehnjahresfrist gilt für die Gesamtüberprüfung: Nach Art. 9 des …
  1. Die Zehnjahresfrist gilt für die Gesamtüberprüfung: Nach Art. 9 des Raumplanungsgesetzes werden Richtpläne in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und angepasst, sobald sich die Verhältnisse geändert haben oder neue Aufgaben anstehen. Eine Anpassung ist auch dazwischen möglich.
  2. Die bundesrechtliche Einzelfallprüfung bleibt bestehen; in gewissen Fällen besteht eine Pflicht zur Herabsetzung (Bundesgericht, 1C_345/2025). Die Initiative ändert das Bewilligungsverfahren, nicht den fachlichen Prüfmassstab.
Kritische FragenFolgenargument3 Prüffragen zu diesem Argumenttyp, davon 2 offen oder nicht erfüllt
  • Ist die Zahl richtig bezogen?nicht erfülltzehn Jahre gilt für die Gesamtüberprüfung, nicht für jede Anpassung
  • Ist die Folge so absolut?nicht erfülltbundesrechtliche Einzelfallprüfung bleibt bestehen
  • Ist die Quelle unabhängig?beantwortetKantonsratserwägungen und Bundesgerichtsurteil stützen den Kern
Grundlagen der Prüfung2 Quellen: amtlich
Bündnis Pro30 Tatsachenbehauptungüberprüfbar an Daten und Texten
12 von 20 Punktenzur Übersicht
Tausende Schaffhauserinnen und Schaffhauser sind in ihrer Wohnung schädlichem Verkehrslärm ausgesetzt. Grenzwerte werden heute nicht eingehalten.

Aussage eines KomiteesBündnis Pro30

Fundstelle: pro30.ch, Abschnitt «Lebensqualität» · 2026

Quellenlage3
Zahlenfestigkeit1
Ursachennachweis3
Reichweite2
Übertragbarkeit3
Was zutrifft1. Der kantonale Richtplan hält fest: «Entlang von Ortsdurchfahrten sind …
  1. Der kantonale Richtplan hält fest: «Entlang von Ortsdurchfahrten sind oftmals die Immissionsgrenzwerte gemäss Lärmschutzverordnung überschritten.»
  2. Umweltschutzgesetz und Lärmschutz-Verordnung verpflichten zur Sanierung solcher Abschnitte. Das Abstimmungsmagazin hält fest, dass die Behörde zur Reduktion der signalisierten Höchstgeschwindigkeit verpflichtet ist, wenn die Grenzwerte anders nicht eingehalten werden.
  3. Gemessene Wirkung in der Stadt Zürich: Strassenlärmpegel am lautesten Fassadenpunkt im Mittel 1,6 Dezibel tiefer am Tag und 1,7 in der Nacht; empfundene Belästigung zusätzlich rund 2 Dezibel am Tag und 4 in der Nacht tiefer.
Was fehlt1. Die Zahl hinter «Tausende»: An den von der Initiative erfassten Strassen …
  1. Die Zahl hinter «Tausende»: An den von der Initiative erfassten Strassen (60,2 km) liegen nach dem kantonalen Lärmkataster 883 Fassadenpunkte an 404 Gebäuden über 65 dB(A) am Tag, dem Immissionsgrenzwert der Empfindlichkeitsstufe III; mit dem Grenzwert für reine Wohnzonen (60 dB(A), ES II) sind es 1 422 Gebäude. Beim Gegenvorschlag (43,1 km): 353 Gebäude über 65 dB(A), 1 244 über 60 dB(A).
  2. Personen: In den Hektaren an den von der Initiative erfassten Strassen wohnen 20 658 Personen (STATPOP 2024), davon 6 481 in Hektaren mit mindestens einer Fassade über 65 dB(A). Die Hektare zählt ganz, die Zahl ist darum eine Obergrenze. «Tausende» trifft damit für Fassaden und Personen zu.
  3. Die Reihenfolge der Massnahmen: Der Kanton setzt an verkehrsorientierten Strassen zuerst lärmarme Beläge ein. Sie bringen neu 6 bis 8 Dezibel, am Lebensende noch rund 3. Eine Temporeduktion bringt rund 3 Dezibel und kommt erst, wenn die Grenzwerte trotz Belag überschritten bleiben.
Eigene Auswertung1 GrafikLärm und Temporeduktion
Lärm und Temporeduktion
Eigene AuswertungLärm und Temporeduktion Kennwerte aus BAFU und EKLB, kantonale Fassadenzahlen aus der eigenen Auswertung.Eigene Auswertung; BAFU 2025, EKLB/Cercle Bruit 2015, Lärmbelastung geo.sh.ch
  1. Fassadenpunkte: kantonaler Lärmbelastungskataster Strassenverkehr, Belastung am Tag, Referenz Sanierungshorizont 2043; Punkte höchstens 25 m von einer betroffenen Strasse.
  2. Grenzwerte: LSV Anhang 3, Immissionsgrenzwert Tag 65 dB(A) in ES III (Misch- und Kernzonen), 60 dB(A) in ES II (Wohnzonen). Die Empfindlichkeitsstufe je Gebäude liegt nicht als Ebene vor, darum beide Werte.
  3. Personen: BFS STATPOP 2024, Einwohner je Hektare; Hektaren, die eine betroffene Strasse schneiden. Haushalte mit 2,1 Personen je Haushalt (Kanton Schaffhausen).
Kritische FragenExpertenargument3 Prüffragen zu diesem Argumenttyp, davon 2 offen oder nicht erfüllt
  • Nennt die Quelle eigene Daten?nicht erfüllt«Tausende» ohne Zahl; eigene Rechnung: 404 Gebäude über 65 dB(A), 6 481 Anwohner in diesen Hektaren
  • Gibt es alternative Mittel zum selben Ziel?nicht erfülltlärmarme Beläge nicht erwähnt, laut Kanton aber erste Massnahme
  • Ist die Wirkung belegt?beantwortetgemessene Pegelreduktion aus Zürich vorhanden
Grundlagen der Prüfung3 Quellen: Wissenschaft, amtlich
Bündnis Pro30 Werturteilnicht am Beleg prüfbar
Wer an einer Kantonsstrasse wohnt, will sein Fenster öffnen können. Will, dass Kinder draussen spielen. Will nicht, dass Lärm und Tempo den Alltag bestimmen.

Aussage eines KomiteesBündnis Pro30

Fundstelle: pro30.ch, Abschnitt «Lebensqualität» · 2026

Werturteil. Steht ohne Note, weil sich kein Beleg dafür prüfen lässt.

Was daran stimmtDie Aussage benennt dieselbe Abwägung wie die Gegenseite, nur von der anderen …

Die Aussage benennt dieselbe Abwägung wie die Gegenseite, nur von der anderen Seite: Wohnruhe entlang der Achse gegen Erreichbarkeit auf der Achse.

Warum ohne NoteNichts, was sich prüfen liesse. Wie viel Ruhe wie viel Reisezeit wert ist, …

Nichts, was sich prüfen liesse. Wie viel Ruhe wie viel Reisezeit wert ist, entscheidet keine Statistik. Die Karte steht als Gegenstück zur Wertung der Initiativseite.

Was der Abstimmungstext offen lässt

Ein Gesetzestext wirkt über seine Begriffe. Wo ein Begriff offen bleibt, entscheidet später die Auslegung. Die folgenden fünf Stellen halten fest, was der Text nicht festlegt. Wer Ja stimmt, stimmt diesen offenen Stellen zu, wer Nein stimmt, lehnt sie mit ab. Der Gegenvorschlag hat eigene offene Stellen, sie sind mitvermerkt.
1

«kurze Strecken»

Initiative, Art. 12 Abs. 4 (neu)
Ausnahmen von Abs. 3 dürfen nur über kurze Strecken bewilligt werden.

Was offen bleibt

Der Text nennt weder einen Meterwert noch eine Norm noch ein Kriterium. Dieses Wort entscheidet, wie viel von der Regel ausgenommen werden kann.

Eigene AuswertungWas verschiedene Auslegungen bedeuten würden

Auslegung von «kurz»AbschnitteLängeAnteil des betroffenen Netzes
bis 50 m6 von 750,10 km0,2 %
bis 100 m12 von 750,57 km1,3 %
bis 200 m18 von 751,37 km3,1 %
bis 300 m25 von 753,21 km7,3 %
bis 500 m40 von 758,98 km20,4 %
bis 1000 m63 von 7525,73 km58,6 %

Grundlage sind die 75 verkehrsorientierten Kantonsstrassen-Abschnitte innerorts mit zusammen 43,9 km. Der mittlere Abschnitt ist 435 m lang, liegt also je nach Auslegung innerhalb oder ausserhalb der Ausnahme.

Was das bedeutet

  1. Bei der Auslegung «kurz = bis 100 Meter» wären 1,3 Prozent des betroffenen Netzes ausnahmefähig, bei 500 Metern 20,4 Prozent.
  2. 13 Prozent der betroffenen Strassen liegen innerhalb von 100 Metern einer Schule, eines Kindergartens oder eines Heims, 57 Prozent innerhalb von 300 Metern, 75 Prozent innerhalb von 500 Metern (213 Standorte, Quelle GeoPackage infra_SH_v2 (OpenStreetMap und kantonale Quellen): 91 Schulen, 77 Kindergärten, 30 Alters- und Pflegeheime, 15 weitere Sozialeinrichtungen und Spitäler).
  3. 100 Meter Luftlinie um eine Anlage entsprechen entlang der Strasse bis zu rund 200 Metern Fahrbahn, 300 Meter bis zu rund 600. An der Bachstrasse in Schaffhausen summieren sich bei 100 Metern rund 560 Meter.
  4. Der Text knüpft die Ausnahme weder an die Strassenfront oder Querung noch an eine Längenobergrenze je Abschnitt noch an ein Sicherheits- oder Querungskriterium.

Eigene Auswertung der Kantonsstrassen innerorts, Funktionszuweisung aus dem kantonalen Strassenrichtplan

2

«verkehrsorientiert» gegen «vom öffentlichen Verkehr genutzt»

Gegenvorschlag gegen Initiative, je Art. 12 Abs. 3
Initiative: «Auf Kantonsstrassen innerorts, die auch durch den öffentlichen Verkehr genutzt werden …» — Gegenvorschlag: «Auf verkehrsorientierten Kantonsstrassen innerorts …»

Was offen bleibt

Die beiden Texte grenzen ihr Netz nach völlig verschiedenen Kriterien ab. Das eine fragt, ob ein Bus fährt, das andere nach der Funktion der Strasse. Keiner der beiden Begriffe wird im jeweiligen Text definiert.

Eigene AuswertungKantonsstrassen innerorts nach Funktion im Strassenrichtplan

FunktionAbschnitteLängeUnfälle 2011–2025Fassaden über Grenzwert
verkehrsorientiert (überregional, regional)7543,9 km9011164
siedlungsorientiert (überlokal)8836,5 km283543

Der Gegenvorschlag greift auf der ersten Zeile. Das Netz der Initiative, Kantonsstrassen innerorts mit Busbetrieb, ist eine andere Menge: 60,2 km, davon 35,7 km auch im Gegenvorschlag, 24,5 km nur in der Initiative (siedlungsorientierte Strassen mit Bus). Umgekehrt erfasst der Gegenvorschlag 7,4 km ohne Buslinie, die die Initiative nicht erfasst. Rechnung in der Karte «Selber nachschauen».

Was das bedeutet

  1. Die beiden Vorlagen regeln nicht dasselbe Strassennetz.
  2. Beide erfassen 35,7 km; nur die Initiative 24,5 km, nur der Gegenvorschlag 7,4 km.
  3. Wer beide annimmt, entscheidet mit der Stichfrage auch darüber, welche Abgrenzung gilt.
  4. Keines der beiden Argumentarien erwähnt das.

Kantonaler Strassenrichtplan, Funktionszuweisung; eigene Auswertung

3

«behindert oder verlangsamt»

Initiative, Art. 12 Abs. 3 (neu)
Der Verkehrsfluss auf diesen Strassen darf grundsätzlich weder durch bauliche Massnahmen noch durch Verkehrsanordnungen behindert oder verlangsamt werden.

Was offen bleibt

  1. Verlangsamen ist der Zweck fast jeder Sicherheitsmassnahme: Fussgängerstreifen, Mittelinsel, Eingangsbremse, Lichtsignal.
  2. Der Kanton hält im Abstimmungsmagazin fest, Tempo 30 störe den Verkehrsfluss in der Regel nicht, sondern verlangsame ihn gegenüber Tempo 50 lediglich.
  3. Nach dem Wortlaut ist damit auch die blosse Temporeduktion erfasst.

Was das bedeutet

Das Wort «grundsätzlich» im selben Satz relativiert das Verbot, sagt aber nicht, wie stark. Zwischen «jede Verlangsamung ist untersagt» und «nur unverhältnismässige Verlangsamungen sind untersagt» liegt der praktische Unterschied der Vorlage; der Text entscheidet ihn nicht.

Initiativtext und Abstimmungsmagazin, «Zur Sache», S. 6

4

«Verkehrsfluss»

Initiative, Titel und Art. 12 Abs. 3 (neu)
Der Verkehrsfluss auf diesen Strassen darf grundsätzlich weder …

Was offen bleibt

  1. Das Bundesrecht kennt den Begriff nicht. Das Abstimmungsmagazin vermerkt: «In den Bundesgesetzen wird der Ausdruck ‹Verkehrsablauf› statt ‹Verkehrsfluss› verwendet.»
  2. Der Gegenvorschlag verwendet darum «Verkehrsablauf».
  3. Das Bundesgericht hat den Titel «Verkehrsflussinitiative» als problematisch bezeichnet, weil ihr Zweck nur zusammen mit der Begründung verständlich sei, hielt ihn aber nicht für so irreführend, dass die Initiative ungültig wäre.

Was das bedeutet

Ein kantonaler Text mit einem im Bundesrecht unbekannten Begriff verlagert die Auslegung an die Gerichte. Wie weit «Verkehrsfluss» und «Verkehrsablauf» auseinanderliegen, ist offen.

Abstimmungsmagazin S. 10 und S. 9, Bundesgerichtsurteil 1C_345/2025

5

«Festlegung im kantonalen Strassenrichtplan»

Initiative, Art. 12 Abs. 4 (neu)
Diese Ausnahmen bedürfen einer Festlegung im kantonalen Strassenrichtplan.

Was offen bleibt

  1. Der Text sagt nicht, wie lange eine Festlegung dauert.
  2. Nach Art. 9 des Raumplanungsgesetzes werden Richtpläne in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft, angepasst aber, sobald sich die Verhältnisse geändert haben oder neue Aufgaben anstehen.
  3. Beides ist möglich; die Frist unterscheidet sich um Jahre.

Was das bedeutet

Das Bundesgericht nennt die Regelung «unzweckmässig und kompliziert», hält sie aber für zulässig. Wie schnell eine Sicherheitsmassnahme in den Richtplan käme, entscheidet die spätere Praxis des Kantonsrats.

Initiativtext, RPG Art. 9, Bundesgerichtsurteil 1C_345/2025

Wo die Vorlage gilt, und wer in der Nähe ist

Eigene AuswertungDie Karte zeigt den Geltungsbereich, nicht die Wirkung:
  1. Welche Strassen die beiden Vorlagen erfassen, folgt aus ihrem Wortlaut und aus amtlichen Geodaten und ist nachrechenbar: rot der Gegenvorschlag, blau die Initiative.
  2. Was auf diesen Strassen geschieht, ist Prognose und steht auf den Argumentkarten.
  3. Eingezeichnet sind die Umkreise um Schulen, Kindergärten, Alters- und Pflegeheime und weitere Sozialeinrichtungen, weil die Nähe zu solchen Nutzungen bestimmt, wo eine Ausnahme zur Debatte stünde.
Karte der betroffenen Kantonsstrassen und der Umkreise sensibler Nutzungen

Zur Lesart. Eine Häufung farbiger Kreise heisst nicht «hier ist es gefährlich». Sie heisst, dass dort viele Menschen wohnen und viele Einrichtungen stehen. Die Karte beantwortet «wo gilt das» und «wer ist in der Nähe», nicht «wo passiert etwas».

Alle Gemeinden als Tabelle
Gemeindebetroffen kmInitiativeGegenvorschlag ≤ 100 m≤ 300 m≤ 500 m Anlagen S/K/H/So
Schaffhausen20,2219,9713,964,4822 %13,2766 %15,9479 %39/33/16/8
Thayngen6,104,932,750,275 %2,6844 %3,1952 %11/6/1/0
Stein am Rhein4,453,824,450,9120 %2,2851 %3,3675 %4/4/1/0
Neuhausen am Rheinfall4,133,703,900,143 %2,6364 %3,7691 %5/7/3/0
Wilchingen3,543,053,000,144 %1,4942 %1,8953 %2/2/2/0
Beringen3,063,062,450,145 %1,3745 %2,0065 %2/4/1/0
Neunkirch2,951,532,180,4214 %1,9767 %2,3279 %3/3/1/0
Ramsen2,521,762,510,5924 %2,2790 %2,4798 %1/1/2/6
Schleitheim2,372,230,830,000 %0,9841 %1,8980 %3/1/1/0
Hallau2,341,772,050,000 %1,2955 %1,8177 %3/2/1/0
Dörflingen1,951,950,000,137 %0,6433 %1,3871 %2/1/0/0
Stetten (SH)1,731,730,000,4124 %1,2974 %1,73100 %0/0/0/0
Gächlingen1,441,440,000,096 %0,5035 %0,8761 %1/1/0/0
Buch (SH)1,360,720,640,2115 %0,5138 %0,7253 %0/0/0/0
Merishausen1,181,181,180,2017 %0,7564 %1,1699 %1/1/1/0
Lohn (SH)1,071,070,000,065 %0,9791 %1,07100 %0/0/0/0
Löhningen0,980,980,950,000 %0,5859 %0,98100 %1/1/0/0
Siblingen0,960,960,910,1920 %0,6265 %0,8891 %1/1/0/0
Hemishofen0,910,910,000,000 %0,000 %0,000 %0/0/0/0
Rüdlingen0,870,870,000,000 %0,1821 %0,7384 %2/2/0/0
Beggingen0,810,810,000,1619 %0,5366 %0,6986 %2/1/0/0
Trasadingen0,710,000,710,000 %0,000 %0,000 %1/1/0/0
Bargen (SH)0,670,330,670,1117 %0,3349 %0,3349 %0/0/0/0
Büttenhardt0,590,590,000,0916 %0,3764 %0,59100 %1/0/0/1
Oberhallau0,570,570,000,1627 %0,5087 %0,57100 %1/1/0/0
Buchberg0,290,290,000,000 %0,29100 %0,29100 %1/1/0/0
Kanton67,7760,2243,138,9013 %38,3057 %50,6375 %91/77/30/15

213 Standorte, Quelle GeoPackage infra_SH_v2 (OpenStreetMap und kantonale Quellen): 91 Schulen, 77 Kindergärten, 30 Alters- und Pflegeheime, 15 weitere Sozialeinrichtungen und Spitäler. S = Schulen, K = Kindergärten, H = Alters- und Pflegeheime, So = weitere Sozialeinrichtungen.

Eigene AuswertungAnwohner und Lärmfassaden je Vorlage

Wer an den betroffenen Strassen wohnt, aus dem Hektarraster der Bevölkerungsstatistik und dem Lärmkataster.

VorlagekmAnwohnerHaushalte Gebäude über 65 dBüber 60 dBAnwohner an Fassaden über 65 dB
Initiative60,220 6589 8374041 4226 481
Gegenvorschlag43,114 0146 6733531 2445 562
mindestens eine67,821 71510 3404121 5536 556

BFS STATPOP 2024 (Einwohner je Hektare, Hektaren an einer betroffenen Strasse); Lärmkataster Kanton Schaffhausen, Fassadenpunkte Tag, 25 m; Grenzwerte LSV Anhang 3 (65 dB(A) ES III, 60 dB(A) ES II); 2,1 Personen je Haushalt. Anwohner: Einwohner der Hektaren, die eine betroffene Strasse schneiden. Die letzte Spalte zählt die ganze Hektare und ist eine Obergrenze.

Datengrundlagen der Karte 5 Quellen
  • Kantonsstrassen und Baugebiet: Amt für Geoinformation Kanton Schaffhausen (geo.sh.ch)
  • Unfälle mit Personenschaden seit 2011: ASTRA, Strassenverkehrsunfallorte
  • Lärmbelastung: geo.sh.ch und BAFU sonBASE
  • Betroffene Strassen beider Vorlagen: eigene Rechnung aus Kantonsstrassen, Lärmkataster (Tempo, DTV), Ortstafeln und Baugebiet (geo.sh.ch), Buslinien (OpenStreetMap), Haltestellen (BAV)
  • Standorte sensibler Nutzungen: GeoPackage infra_SH_v2 (OpenStreetMap und kantonale Quellen)

Selber nachschauen

Die betroffenen Strassen beider Vorlagen als Karte zum Bewegen und Zoomen, blau die Initiative, rot der Gegenvorschlag. Jedes Strassenstück trägt seine Daten: Tempo, Verkehr, Buslinien, Unfälle, Lärmfassaden. Die amtlichen Ebenen von Bund und Kanton werden nicht kopiert, sondern jedes Mal frisch geladen.
Geltungsbereich zeigen

Grundkarte

Eigene Auswertung

Kanton Schaffhausen

Bund

55 %

Öffentlicher Verkehr

Hinspringen

Betroffene Strassen

Initiative

Gegenvorschlag

beide

Klick auf eine Linie zeigt die Daten des Stücks

Zur Unfallebene. Eine Häufung heisst nicht «hier ist es gefährlich». Sie heisst zuerst, dass dort viel Verkehr ist. Ein Risikovergleich bräuchte eine Bezugsgrösse, etwa Unfälle je Million Fahrzeugkilometer, und ein Mehrjahresmittel. Beides ist in dieser Ansicht nicht enthalten, sie zeigt Ereignisse, nicht Risiko.

Wie der Kantonsrat dazu gestimmt hat

Dieselbe Vorlage, 6 namentliche Abstimmungen am 10. und 11. Sitzung 2025 · 19.05.2025 (Vormittag) · Wortprotokoll. Gezählt aus den vom Kantonsrat publizierten Abstimmungsergebnissen. Die Ergebnisse decken sich mit den Angaben im amtlichen Abstimmungsmagazin.
Abstimmung 1 36 Ja : 17 Nein

Antrag M. Pfalzgraf

2. Satz von Art. 12. Abs. 4 (neu) der Verkehrsflussinitiative soll für ungültig erklärt werden.

Richtungsverkehrt: «Ja bedeutet Zustimmung Antrag BVE». Angezeigt ist das protokollierte Ergebnis.

2 Enthaltungen · 5 abwesend oder nicht teilgenommen

Fraktionen
FDP-Die Mitte8:0
GLP-EVP6:0
SP-JUSO-GRÜNE-Junge Grüne2:15
SVP-EDU20:2
Abstimmung 2 35 Ja : 20 Nein

Antrag Ständige Kommission für Bau, Verkehr und Energie (BVE)

Die Verkehrsflussinitiative sei abzulehnen und den Stimmberechtigten des Kantons Schaffhausen mit dem Antrag auf Ablehnung zu unterbreiten.

0 Enthaltungen · 5 abwesend oder nicht teilgenommen

Fraktionen
FDP-Die Mitte8:0
GLP-EVP7:0
SP-JUSO-GRÜNE-Junge Grüne18:0
SVP-EDU2:20
Abstimmung 3 34 Ja : 20 Nein

Antrag (BVE)

Der Verkehrsflussinitiative sei ein Gegenvorschlag gegenüberzustellen.

0 Enthaltungen · 6 abwesend oder nicht teilgenommen

Fraktionen
FDP-Die Mitte7:1
GLP-EVP7:0
SP-JUSO-GRÜNE-Junge Grüne8:9
SVP-EDU12:10
Abstimmung 4 18 Ja : 34 Nein

Antrag M. Mundt

Der Gegenvorschlag sei zwecks Überarbeitung an die vorberatende Kommission (BVE) zurückzuweisen.

2 Enthaltungen · 6 abwesend oder nicht teilgenommen

Fraktionen
FDP-Die Mitte0:8
GLP-EVP0:7
SP-JUSO-GRÜNE-Junge Grüne0:18
SVP-EDU18:1
Abstimmung 5 39 Ja : 16 Nein

Antrag (BVE)

Zustimmung zu Gegenvorschlag inkl. von der BVE beschlossene Anpassungen.

0 Enthaltungen · 5 abwesend oder nicht teilgenommen

Fraktionen
FDP-Die Mitte7:1
GLP-EVP7:0
SP-JUSO-GRÜNE-Junge Grüne10:8
SVP-EDU15:7
Abstimmung 6 37 Ja : 17 Nein

Antrag (BVE)

Bei Stichfrage sei dem Gegenvorschlag der Vorzug zu geben.

0 Enthaltungen · 6 abwesend oder nicht teilgenommen

Fraktionen
FDP-Die Mitte7:0
GLP-EVP7:0
SP-JUSO-GRÜNE-Junge Grüne18:0
SVP-EDU5:17